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Weihnachten und Jahreswechsel

Liebe Betriebssportlerinnen, liebe Betriebssportler,
 
es ist müßig, die Umstände wie sie nun seit 2 Jahren unser Leben beherrschen, hier auch nochmal in Worte zu fassen.
Was wir wissen ist, dass wir nichts wissen.
Wird es schlimmer? Wird es besser?
Lasst uns die nächsten Tage in angebrachter Form verbringen. Lasst uns zu der großen Mehrheit derer gehören,
die die uns vorgegebenen Regeln beachten; die mit Pflichtbewusstsein die erste, zweite und dritte Impfung nutzen, um sich und andere zu schützen.
Vielleicht gelingt es uns ja doch, diejenigen, die noch zweifeln, die Fragen stellen und Ängste haben, zu überzeugen.
 
Die Begriffe
 
FROHE WEIHNACHTEN
 
und
 
 EIN GESUNDES NEUES JAHR
 
lassen sich diesmal nicht so leicht schreiben oder sprechen. Für mich wirken sie nicht wirklich ehrlich. 
Tanzen wir Weihnachten um den Tisch? Tanzen wir Sylvester auf den Straßen? Wohl kaum...
Und doch wünsche ich uns allen, dass leuchtende Kinderaugen das Weihnachtsfest beherrschen und wir Großen die Zuversicht schöpfen,
die wir für das neue Jahr so dringend brauchen.
 
Rainer Sondern
1. Vorsitzender
 

Corona-Schutzverordnung

An die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW
Präsidium und Leiterkreis des Landessportbundes z. K.

Staatskanzlei NRW z. K.

Städtetag NRW z. K.

Städte- und Gemeindebund NRW z. K.


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,


seit gestern (24.11.2021) gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung, die vorgestern vorgestellt
wurde und bis zum 21.12.2021 gültig ist. Wir bitten um Entschuldigung, dass wir uns erst jetzt mit einem
Update bei Ihnen melden. Leider bietet die neue Verordnung Interpretationsspielräume, die wir mit
entsprechenden Nachfragen bei der Landesregierung rechtssicher schließen wollten, um Ihnen für Ihre
Arbeit eine wirklich verlässliche Information anbieten zu können. Eine entsprechende Rückmeldung der
Landesregierung liegt uns seit heute vor.


Vereins- und Verbandssport grundsätzlich mit 2G

Grundsätzlich gilt für den gesamten Vereins- und Verbandssport in NRW die 2G-Regel. Das heißt:

- Drinnen und draußen; auf, in oder außerhalb von Sportanlagen, im öffentlichen Raum, in
Schwimmbädern, Freizeiteinrichtungen und Fitnessstudios o. ä. Einrichtungen.

- Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport, Individual- und Mannschaftssportarten, Training und
Wettkampf.


Ausnahmen (hier gilt 3G)

Folgende Ausnahmen von der 2G-Regel werden definiert. Hier gilt dann die 3G-Regel:

1. Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten,
deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB
angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-
Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

2. Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag (sie gelten auch ohne Nachweis als getestet).

3. ÜL/Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich). Soweit sie nicht immunisiert sind,
benötigen sie einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als
48 Stunden) und sie müssen während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.


Hygienekonzept für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen

Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen (Summe der Aktiven und Zuschauer ohne feste
Sitzplätze) ist dem zuständigen Gesundheitsamt vor der erstmaligen Öffnung ein einrichtungsbezogenes
Hygienekonzept vorzulegen. Dieses muss nun auch darstellen, wie die o. g. Regeln kontrolliert werden.


Sitzungen und Versammlungen mit 3G

Für rechtlich erforderliche Sitzungen von Vereinsgremien und Vereinsversammlungen ohne geselligen
Charakter gilt die 3G-Regel.


Zuschauer bei Sportveranstaltungen mit 2G

Auch hier gilt die 2G-Regel! Für die Zuschauerzahlen gilt unverändert: Drinnen 5000 plus 50 Prozent
der restlichen Kapazität. Draußen ist auch bei mehr als 5000 eine volle Belegung aller Sitzplätze
möglich.


Kontrollen

Alle Veranstalter der o. g. Veranstaltungen sind für die Einhaltung der Regeln und entsprechende
Kontrollen verantwortlich. Bei der Kontrolle sind stichprobenhaft Abgleiche der Nachweise mit dem
Personalausweis vorzunehmen.



Sportliche Grüße

BKV ErrorDer Vorstand



Start der Saison 2021 / 2022

Start der Saison 2021 / 2022

Hallo zusammen,

ab morgen geht es endlich wieder los!

Der Spielplan ist veröffentlicht und kann online eingesehen werden:

Stadtliga:

https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/stadtliga/sspielplan

A-Klasse:

https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/a-klasse/a-spielplan

 B-Klasse:

https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/b-klasse/b-spielplan

Leider müssen wir einen Rückgang der gemeldeten Spieler & Mannschaften verzeichnen.

Stadtliga

In der Stadtliga spielen diese Saison 9 Mannschaften, wobei die JVA derzeit aufgrund von Corona keine Spiele bestreiten kann.

Wir hoffen, dass sich das zur Saison 2022/23 ändert und die JVA wieder in den Spielbetrieb einsteigen kann.

A-Klasse

In der A-Klasse sind diese Saison 9 Mannschaften gemeldet. 

B-Klasse

In der B-Klasse sind es 8 Mannschaften.

Hier wird weiterhin im Braunschweiger System gespielt.

Die neuen Spielformulare (wegen Corona) können unter:

https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/allgemein/tt-kontakte

runtergeladen werden.

Die Ausgabe von Saisonunterlagen ist wie in der Saison 2020/21 entfallen. Die Aufstellung der Mannschaften können (keine Pflicht) online ausgedruckt bzw. eingesehen werden. Ihr findet die Aufstellungen unter dem Punkt „Mannschaften“ mit einem Klick auf die jeweilige Mannschaft: 

Stadtliga:

https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/stadtliga/sl-mannschaften 

A-Klasse:

https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/a-klasse/a-mannschaften 

B-Klasse:

https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/b-klasse/b-mannschaften  


Besondere Bestimmungen für diese Saison wegen Corona:

Zunächst gelten auch weiterhin die AHA-Regeln und sind gemäß "Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur CoronaSchVO NRW" möglichst umfassend einzuhalten.
  • Abstand immer mindestens 1,5 m.
  • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske/OP-Maske (außer während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist)
  • Hygienemaßnahmen befolgen / Material bereitstellen.
Die Inzidenzstufen werden auf zwei Stufen reduziert: gleich/größer 35 oder darunter. Bei einer Inzidenz von gleich oder über 35 – und das ist in NRW der Fall – tritt die 3-G-Regel in Kraft:

An allen Veranstaltungen / Maßnahmen der Sportverein (Training, Spielbetrieb) dürfen nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Das gilt dann übrigens auch für Besucher/Zuschauer/Eltern.

Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch:
  1. einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz durch ein digitales EU-Impfzertifikat oder durch den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein (Geimpfte)
  2. einen Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt (Genesene)
  3. einen Nachweis über einen positiven PCR-Test in Verbindung mit dem Nachweis über eine Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt (Genesene + Impfung)
Der Unterschied zwischen 2. und 3. ist, dass innerhalb der ersten sechs Monate nach der Infektion / dem positiven PCR-Test schon durch die Infektion von einer ausreichenden Immunisierung ausgegangen wird (Nr. 2). Danach, also nach mehr als sechs Monaten, ist eine zusätzliche Impfdosis erforderlich (Nr. 3). Die Sechs-Monatsfrist taucht in Nr. 3 nicht auf, weil auch eine kürzer zurückliegende Infektion plus einer Impfung eine ausreichende Immunisierung gewährleistet.

Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.

(Quellen: www.bundesregierung.de, www.land.nrw)

Getestete Personen sind alle, die ein bescheinigtes negatives Testergebnis eines maximal 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest oder von einem anerkannten Labor anerkannten maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test nachweisen können.

Das negative Ergebnis muss außerdem von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt werden.

Reine persönliche Selbsttests reichen nicht aus!

Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr müssen eine Bescheinigung der Schule oder einer Testeinrichtung vorlegen.

Der Heimverein muss (!) sich vom Vorliegen einer solchen Bescheinigung und eines amtlichen Ausweispapieres überzeugen – das gilt für jeden, der am Angebot des Vereins (Training, Wettkampf) teilnehmen möchte. Wer diesen Nachweis nicht erbringt darf an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen! Der Heimverein ist dazu nach der Corona-Schutzverordnung berechtigt und verpflichtet.

Praxistipp: bei Vereinsmitgliedern kann der „Kontrolleur“ natürlich eine Liste führen, wer einen solchen Nachweis schon einmal erbracht hat. Dann muss nicht bei jedem Training der Nachweis kontrolliert werden.

Nachverfolgungslisten müssen nach der aktuellen Verordnung z.Zt. nicht mehr geführt werden!

Den genauen Wortlaut der Corona-Schutzverordnung können sie – täglich aktuell – unter www.mags.nrw einsehen.

Nutzung von Umkleiden und Duschen

Dies hängt von der jeweiligen Kommune ab! Diese können Umkleiden / Duschen öffnen oder schließen. Grundsätzlich gilt hier die Mindestabstandsregel.

Hygienevorschriften

Vorgeschrieben sind die Regelungen zum Mindestabstand sowie ein regelmäßiges  Stoßlüften / Dauerlüften. Auch Handhygiene (waschen) muss beachtet werden. Darüber hinaus empfehlen wir dringend die seit Herbst 2020 bekannten zusätzlichen Hygienemaßnahmen:

„Leitplanken“ des DOSB sowie DTTB/WTTV

Diese Maßnahmen wurden von DOSB und vom DTTB entwickelt, um die Vereine bei der Durchführung des Spiel- und Trainingsbetriebes zu unterstützen. Zusammengefasst empfehlen wir dringend die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:

Auf dem Weg zur Sportstätte / in die Sportstätte:

Möglichst in Sportkleidung zur Halle kommen, Duschen daheim.

 In der Sporthalle:

Nur symptomfreie Personen (kein Husten, kein Fieber, keine Grippesymptome, kein Geschmacks- und Geruchsverlust) dürfen die Sporthalle betreten;
Mindestabstand auch in den Umkleiden einhalten;
Regelung der max. Teilnehmerzahl in der Sporthalle: hier gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 m immer eingehalten werden kann.
Verzicht auf Aufwärmspiele mit Körperkontakt;
Auf- und Abbau der Tische mit Mund-Nase-Bedeckung;

Händeschütteln, abklatschen und Umarmungen sind untersagt;

Seitenwechsel erfolgen immer links (im Uhrzeigersinn) um den Tisch herum;

Auf eine faire, sportlich erfolgreiche, für alle verletzungsfreie und vor allem „Coronafreie“ Saison.


Viele Grüße 

Achim Herrmann

KSATT-Beisitzer

WICHTIGE UMFRAGE !

Hallo Vereinsvorstände,

es hat sich angedeutet und muss nun tatsächlich eingeleitet werden. Eine Präsenz-Zusammenkunft zum Kreistag wird absehbar nicht möglich werden. Daher werden wir die Planung einer virtuellen Versammlung auf den Weg bringen. Dazu bedarf es eurer Mithilfe. Zunächst müssen wir wissen, ob die grundsätzliche Bereitschaft zu einer solchen Versammlung vorhanden ist. Desweiteren wäre es gut zu wissen, ob die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Die Fakten hierzu lauten wie folgt:
Man sollte über das Programm oder die App ZOOM verfügen oder installieren. Die Einladung zu einem virtuellen Treffen erfolgt dann über den BKV-Vorstand mittels einer Mail, die dann den Zutritt zur Versammlung ermöglicht. 
Um das Ganze nun auf den Weg zu bringen, benötige ich von jedem Vereinsvorstand eine aktuelle Mailaddresse, über die dann auch die Teilnahme zum virtuellen Kreistag läuft.

Also, eure Mailanschrift an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wenn ich also eine Mailanschrift von euch erhalte ist dies auch gleichzeitig eine Antwort auf die vorab gestellten Fragen.

Ich würde mich freuen, wenn ich bis zum 17. März 2021 eine Mailanschrift von euch erhalten würde.


Mit freundlichen Grüßen

BKV ErrorRainer Sondern
1. Vorsitzender


Stellungnahme zur aktuellen Situation



Screenshot 12






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