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Spielordnung Tischtennis des BKV Remscheid e.V. 1956

Stand: Juni 2017


§1 Allgemeines
1 Zweck dieser SPO ist es, einheitliche Richtlinien für den Spielbetrieb im Bereich des BKV-Remscheid zu schaffen.
Nicht in dieser SPO behandelte Punkte werden nach den WO'en des WTTV bzw. DTTB abgehandelt. (Die WO'en sind beim KSATT einzusehen.) Stehen Punkte an, die auch in den vorgenannten WO'en nicht geregelt sind, entscheiden KSATT bzw. KSK.
Vom WTTV im Laufe der Zeit beschlossene Spielordnungsänderungen, die jedoch vom KSATT oder AT nicht für den Spielbetrieb des BKV Remscheid bindend sein sollen, werden in dieser SOTT unter Anhang – Regelauslegungen, Entscheidungen, Kommentare ab Seite 7.10 aufgeführt.
2 Anträge der BSG/SG'en auf Änderung dieser SO können nur schriftlich an den KSATT eingereicht werden. Die Behandlung dieser Anträge erfolgt auf der nächsten AT. (Anträge müssen spätestens 2 Wochen vor der AT eingereicht sein) Auf der AT mit einfacher Mehrheit gefasste Beschlüsse gelten stets ab der nächsten Spielzeit (06/17).
3 Spielleitende Stelle ist der KSATT, vertreten durch den KSAVTT und seine Beisitzer. Der KSATT wird auf der AT für drei Jahre gewählt (lt. BKV-Satzung § 5, Abs. 07e). Der KSAVTT bzw. ein von ihm beauftragtes KSATT-Mitglied übt auf der Kreisebene das Amt des ORS aus.
4 Die Spielzeiten werden so gelegt, dass sie jeweils nach den Sommerferien eines Jahres beginnen und vor den Sommerferien des nächsten Jahres beendet sind. Hierunter fallen Meisterschafts-, Pokal-, Auswahlspiele und die Kreismeisterschaften.
5 Grundsätzlich muss in sportgerechter Kleidung gespielt werden. Weiße Trikots und Hosen bzw. Röckchen sind ebenso wie bunte Trikots und Bermuda-Shorts nicht erlaubt.
6 Trikotwerbung ist ausschließlich auf der Trikotrückseite erlaubt. Unerlaubt ist die Werbung für Nikotin, Alkohol, Sex und politische Parteien oder Religionen.
7 Die Schläger und Beläge müssen vom DTTB zugelassen sein. Die Beläge müssen außerdem das ITTF-Zeichen tragen. Grundsätzlich darf nur mit weißen Bällen, vom WTTV zugelassenen 40 mm 3-Stern-Bällen mit rotem, schwarzen oder blauem Aufdruck gespielt werden.
8 Im BKV-Remscheid wird der Spielbetrieb mit Sechser-Mannschaften nach dem Paarkreuzsystem durchgeführt, wobei es zunächst drei Doppel, 12 Einzel und gegebenenfalls 1 Schlussdoppel gibt.
9 Diese SO kann von den Rechtsinstanzen lediglich auf ihre Satzungsmäßigkeit, nicht aber auf ihren sachlichen Inhalt überprüft werden.

§2 Spielberechtigung

1 Spielberechtigt ist jede BSG oder SG, die dem BKV Remscheid als Mitglied angehört.
2 Spiele mit Mannschaften, die nicht dem BDBV angehören, bedürfen einer besonderen Erlaubnis des KSATT. Ein entsprechender Antrag ist schriftlich einzureichen.
3 Auswahlspiele und Turniere auf Kreisebene bedürfen eines schriftlichen Antrages unter Einreichung der Ausschreibung nach den bekannten Mustern sowie Genehmigung durch den KSATT.
4 Das Spielen gegen Mannschaften, die durch den BKV ausgeschlossen sind, ist generell verboten.
5 Jede BSG oder SG hat das Recht, an allen ausgeschriebenen Wettkämpfen mit einer beliebigen Anzahl von Einzelspielern bzw. Mannschaften teilzunehmen. (Einschränkungen werden nur durch Ausschreibungen und Spielplatzkapazität gegeben.)
6 Neue Mannschaften einer BSG oder SG im BKV werden der untersten Spielklasse zugeteilt.
7 Zur Teilnahme am Spielbetrieb des BKV sind nur Spieler berechtigt, die einen gültigen WBSV-Spielerpass besitzen. Diesen erhalten Spieler, die im Betrieb, Behörde usw. (auch in anderen BKV-Verbänden ) (06/2014) hauptberuflich beschäftigt sind, als Betriebsspieler. Eine Aushilfstätigkeit berechtigt nicht zur Erlangung eines Spielerpasses als Betriebsspieler.
Eine BSG, deren Sitz während der Spielzeit in ein anderes Kreisgebiet wechselt, behält bis zum Spielzeitende die Spielberechtigung für ihren alten BKV. Für die neue Spielzeit ist sie jedoch nur dann für den alten BKV spielberechtigt, wenn sie vom zuständigen neuen BKV eine Freigabe erhält.
7a Das Spielen parallel in zwei Kreisverbänden ist ab sofort erlaubt.
Ab sofort sind alle Spieler aus benachbarten Betriebssport-Verbänden spielberechtigt
sofern sie die Bedingungen der Spielordnung  §10 Abs.14 "Spielertypen" erfüllen. (06/2014)
8 Rentner und Arbeitslose, die vor Eintreten des Status "Rentner/Arbeitsloser" bei der Firma der meldenden BSG beschäftigt waren, gelten weiterhin als Betriebsspieler.
9 Gastspieler erhalten ebenfalls einen Spielerpass. Sie dürfen jedoch im Gegensatz zum Betriebsspieler in keinem Verein, der dem WTTV bzw. DTTB angeschlossen ist, bei Mannschaftsspielen spielberechtigt sein.
10 Der Spielerpass - ausschließlich das WBSV-Formblatt - muss vom BKV ausgestellt sowie mit Lichtbild und Unterschrift versehen sein, außerdem die Angaben über BSG/SG-Zugehörigkeit und Arbeitgeber enthalten. Alle eingetragenen Daten unterliegen dem Datenschutz.
Für Pokalspiele im Halbfinale und Finale sind neue Spieler nur dann spielberechtigt, wenn sie an mind. drei Meisterschaftsspielen der Rückrunde teilgenommen haben.
11 Betriebsangehörige, in deren Betrieb/Verwaltung usw. eine BSG besteht, dürfen als Gastspieler in einer anderen BSG oder als Spieler in einer SG nur mitwirken, wenn sie von der BSG ihres Betriebes, Verwaltung usw. schriftlich freigegeben sind. Diese Freigabe ist dann nicht notwendig, wenn ein Spieler zu einer Firma wechselt die eine BSG unterhält und er schon über zwei Jahre in einer anderen BSG/SG spielt und auch weiterhin spielen möchte.
12 Der Antrag auf Erlangung einer Spielberechtigung muss acht Tage (Poststempel) vor dem Spiel gestellt werden, in welchem der Spieler mitwirken soll.
13 Vor Beginn der Spielzeit ist dem KSATT auf einem zur Verfügung gestellten Formular die Stärkefolge der Mannschaften zu melden. Diese Stärkefolge darf während der Spielserie (Hin- oder Rückrunde) von der betreffenden Mannschaft nicht geändert werden. Umstellungen werden nur bei neu gemeldeten Spielern vorgenommen. In der eingereichten und genehmigten Stärkefolge muss bei allen Punkt- und Pokalspielen gespielt werden. Ausgenommen sind Freundschaftsspiele.
14 Der KSATT hat die Berechtigung, von sich aus die Stärkefolge während und nach Ablauf einer Serie zu ändern, wenn diese nicht mehr der Spielstärke entspricht.
15 Ein Spieler kann dreimal in einer Halbserie als Ersatzmann in jeder höheren Mannschaft - nicht umgekehrt - eingesetzt werden, ohne die Spielberechtigung für seine Mannschaft zu verlieren.
Nach seinem vierten Spiel in einer höheren Mannschaft, alle Ersatzeinsätze zusammengenommen, hat er sich für die Mannschaft festgespielt, in der er sein viertes Spiel für eine höhere Mannschaft absolviert hat. Die beiden Mannschaftsmeldeformulare müssen der spielleitenden Stelle zur Korrektur vorgelegt werden. Diese Regelung gilt jeweils separat für Meisterschaft und Pokal.  (06/2013).
Sonderregelung:
Hat ein Verein 3 Mannschaften in einer Klasse entfällt die Addition aller Ersatzeinsätze! Ein Spieler kann dann 3x in jeder höheren Mannschaft der betreffenden Klasse eingesetzt werden, ohne sich festzuspielen (06/17). 
16 Bei Ausfall eines Spielers aus oberen Mannschaften können Spieler aus unteren Mannschaften in Reihenfolge des Mannschaftsmeldeformulars nachgezogen werden.
Spielen jedoch mehrere Mannschaften einer BSG/SG in derselben Klasse, so kann nur Ersatz gestellt werden durch Spieler, die in der unteren Mannschaft im gleichen Paarkreuz aufgestellt sind. Diese Regelung galt zunächst nur für die Spielzeit 2009/10 und wurde auf der Arbeitstagung-TT im Jahr 2010 als unbegrenzt beschlossen. (06/2010)

Ersatzgestellung aus einer unteren Klasse
Ist z.B. der Spieler an Brett 3 verhindert, so rücken die nächstfolgenden Spieler automatisch um ein Brett höher. Als 6. Spieler kommt entweder ein Ersatzspieler oder ein Spieler aus den unteren Mannschaften in der gemeldeten Reihenfolge zum Einsatz. Steht der Spieler von Brett 3 wieder zur Verfügung, wird in der alten Reihenfolge gespielt.

Ersatzgestellung aus derselben Klasse
Ist z.B. der Spieler an Brett 3 verhindert, so kann aus der unteren Mannschaft aus dem mittleren und dem unteren Paarkreuz Ersatz gestellt werden. Die Aufstellung erfolgt nach Mannschaftsmeldeformular.
Hilft die Nummer 4 aus der unteren Mannschaft aus, so rückt die Nummer 4 der höheren Mannschaft an Brett 3.
Hilft die Nummer 3 aus der unteren Mannschaft aus, so bleibt die Nummer 4 der höheren Mannschaft an Brett 4.
17 Für Doppelspiele können zusätzlich andere Spieler eingesetzt werden, jedoch darf hierdurch die Anzahl von drei Gastspielern nicht überschritten werden.
18 Eine Mannschaft, die während einer Halbserie insgesamt dreimal ein Punktspiel kampflos abgibt, wird aus der betreffenden Spielklasse ausgeschlossen. Sowohl bei Ausschluss als auch bei Zurückziehung werden alle von ihr während der Spielzeit ausgetragenen Spiele für ungültig erklärt und die Tabelle korrigiert. Bei Ausschluss und Zurückziehung verlieren alle Spieler der betroffenen Mannschaft sofort ihre Spielberechtigung für die laufende Spielzeit - und zwar für Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspiele (nicht Einzel-, Doppel- oder Mannschaftsturniere) sowie als Ersatz in höheren Mannschaften.
Ausschluss und Zurückziehung ziehen automatisch den Abstieg um eine Klasse tiefer bei Neuanmeldung für die nächste Spielzeit nach sich, außerdem eine ORD nach § 8, Abs. 09.13.
19 Der Spieler, der während einer Halbserie fünfmal in ununterbrochener Reihenfolge in Meisterschaftsspielen nicht gespielt hat, wird für den Rest der jeweiligen Halbserie gesperrt. Ausgenommen sind versäumte Spiele durch Wehrdienst-/Ersatzdienstableistung, Krankheit, Kur und berufliche Abwesenheit, was jedoch durch Attest bzw. schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers beim KSATT spätestens zwischen dem vierten und fünften in Reihe nicht gespielten Spiel zu belegen ist. (Dies gilt nur für die Spieler an Brett 1 - 6 einer jeden Mannschaft.) Nach dem fünften Spiel muss das Mannschaftsmeldeformular dem KSATT zwecks Korrektur vorgelegt werden. Sollte durch Sperrung eines Spielers ein Spieler einer unteren Mannschaft nachrücken, muss auch deren Mannschaftsmeldeformular dem KSATT zwecks Korrektur vorgelegt werden.
20 Neue Spieler können laufend nachgemeldet werden sofern sie keine Vereinsspieler sind.
Neue Passanmeldungen von Vereinsspielern dürfen nur vor der Saison und zur 2.Halbserie genehmigt und ausgestellt werden.   (06/2016)
21 Als Betriebsspieler gilt auch der Spieler, der während der Spielzeit aus den Diensten der Firma ausscheidet. Er bleibt aber nur bis zum Ende der Spielzeit Betriebsspieler. Dann wird er automatisch Gastspieler.
Er kann den Status eines Betriebsspielers nur dann behalten, wenn er mindestens 6 Jahre in dieser BSG als Betriebsspieler gespielt hat, die Spielberechtigung nicht unterbricht und außerdem nicht als Doppelspieler tätig ist.
Wehrpflichtige Betriebsspieler gelten während ihrer Wehrdienstzeit als Betriebsspieler. Hingegen dürfen Betriebsspieler, die zur Weiterbildung ihre Firma verlassen, nur noch in der laufenden Spielzeit als Betriebsspieler spielen. Danach werden sie automatisch Gastspieler.
Jede Änderung des Dienstverhältnisses muss dem KSATT sofort gemeldet werden.
22 Punktverlust und ORD nach § 8, Abs. 09.07 zieht das Spielen in falscher Reihenfolge - sowohl im Einzel als auch im Doppel - nach sich.
23 Die JVA kann ab sofort (Saison 17/18) jeweils 3 Bedienstete pro Spiel und Team einsetzten. (06/2017)
Sie darf jedoch so viel Bedienstete pro Team melden wie sie will.
Dabei ist darauf zu achten, dass in der Reihenfolge nach Spielstärke aufgestellt wird.
Die Gastmannschaften müssen unbedingt darauf achten, dass der Vermerk „BD“ (für Bediensteter) hinter dem Namen auf dem Spielformular notiert wird.   (06/2014)

§3 Wechselfristen
1 Wechselt ein Betriebsspieler, Gastspieler oder ein SG-Spieler zu einer anderen BSG als Betriebsspieler, so ist er sofort spielberechtigt.
2 Wechselt ein Betriebsspieler zu einer anderen BSG als Gastspieler oder zu einer SG, so wird ihm eine Wartefrist von vier Wochen auferlegt. Er muss außerdem lt. § 2, Abs. 11 eine schriftliche Genehmigung seiner alten BSG vorweisen.
3 Alle anderen Wechselmöglichkeiten ziehen eine Wartefrist von vier Wochen nach sich.
4 Das Spielen - außer Training - ist während der Wartefristen grundsätzlich verboten.

§4 Freigaben
1 Freigabeverweigerung bei BSG- oder SG-Wechsel kann erfolgen:

  1. bei rückständigen Beiträgen (nicht über ein Jahr hinaus)
  2. bei nicht bezahlten ORD (jedoch nicht nach der Abmeldung)
  3. zurückgefordertes, aber noch nicht zurückgegebenes BSG- oder SG-Eigentum
  4. ein Betriebsspieler einer BSG will zu einer anderen BSG als Gastspieler oder zu einer SG
2 Die Gründe einer Freigabeverweigerung sind innerhalb von zehn Tagen zusammen mit der Abgabe des Spielerpasses und der Abmeldung des Spielers dem KSATT schriftlich mitzuteilen.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird die Freigabeverweigerung als unberechtigt annulliert und die BSG oder SG lt. § 8, Abs. 9.22 mit einer ORD belegt.
3 Nicht mehr benötigte Spielerpässe (bei Ab- oder Ummeldung) sind dem KSATT spätestens nach einer Woche zurückzugeben. Andernfalls erfolgt ORD nach § 8, Abs. 09.28.
4 Für eine Ummeldung ist das Datum der Einschreibquittung der Abmeldung maßgebend. Erst nach Eingang dieses Beleges beim KSATT laufen die Wechselfristen.

§5 Umbenennung
1 Wünscht eine nur TT-spielende BSG eine Umwandlung in eine SG oder umgekehrt, so hat sie dieses schriftlich und unter Angabe der Gründe über den KSATT beim Vorstand des BKV zu beantragen. Nur dieser kann einer Umbenennung zustimmen.

§6 Wettkämpfe
1 Die Meisterschafts- und Pokalspiele werden nach einem Terminplan durchgeführt. Eine Mannschaft hat das Spiel gewonnen, wenn sie einen Siegpunkt mehr erzielt hat als die gegnerische Mannschaft erreichen kann. Dieses Spiel wird dann mit 2:0 Punkten gewertet.
Beide Mannschaften haben unentschieden gespielt, wenn nach Abschluss aller möglichen Spiele bei den Siegpunkten Gleichstand vorliegt. Dies Spiel wird dann mit 1:1 Punkten für beide Mannschaften gewertet.
2 Sieger in ihrer Klasse ist die Mannschaft, welche während einer Spielzeit die meisten Gewinnpunkte erzielt hat.
3 Stadtmeister ist die Mannschaft, die aus der höchsten Spielklasse des BKV-Remscheid (Stadtliga) als Sieger hervorgeht.
4 Alle Klassen sollen möglichst eine gleichmäßige Stärke von 12 Mannschaften aufweisen. Die untersten Klassen können hiervon abweichen. Sie setzen sich jeweils aus dem Rest der gemeldeten Mannschaften zusammen.
5 Es steigen zum Spielzeitende jeweils zwei Mannschaften in die nächst tiefere Klasse ab und jeweils zwei Mannschaften in die nächst höhere Klasse auf.
Fallen während der Spielzeit Mannschaften aus bzw. melden zur neuen Spielzeit nicht mehr, so steigen dementsprechend weniger Mannschaften ab.
6 Auf den Aufstieg in die nächst höhere Klasse kann nicht verzichtet werden. Bei Punktgleichheit der ersten beiden Plätze zählt weder das Spiel – bzw. Satzverhältnis noch der direkte Vergleich. Es wird immer ein Entscheidungsspiel um die Meisterschaft in neutraler Halle ausgetragen. (Ausnahme: JVA hat immer Heimspiele) (06/2017).

Sollte es einen Vereinsinternen Gleichstand dieser zweier Teams geben, gilt hier das Spiel - bzw. Satzverhältnis (06/17).

Für weitere Auf - und Abstiegsentscheidungen wird auch das Spiel - bzw. Satzverhältnis herangezogen.

7 Sollten aus höheren Spielklassen mehrere Abmeldungen vorliegen und damit eine Spielklasse um mehr als zwei Mannschaften verringert werden, steigt eine entsprechende Anzahl von Mannschaften aus den unteren Klassen auf.
8 Pokalspiele werden im KO-System ausgetragen. Geht ein Pokalspiel punkte mäßig unentschieden aus, so entscheidet das Satzverhältnis. Liegt auch hier ein Gleichstand vor, entscheiden die Bälle.
9 Alle Spieler können grundsätzlich als Ersatz in höheren Mannschaften eingesetzt werden, müssen jedoch in Reihenfolge des Mannschaftsmeldeformulars spielen (siehe auch §2, Absatz 16).
10 Bei Privatpokalen kann von der Regelung gemäß § 6, Abs. 08 und 09 abgewichen werden. Die Änderung muss jedoch in der Ausschreibung zu diesem Pokal vermerkt sein.

§7 Spielbetrieb
1 Vom KSATT wird vor Beginn der Spielzeit ein Terminkalender für Hin- und Rückrunde erstellt. Dieser enthält auch die Vorgaben für die Pokalspielrunden. Diese Informationen erfolgen frühzeitig an die BSG'en und SG'en. Terminangaben für Turniere und Kreismeisterschaften erfolgen mit ausreichenden Vorlaufzeiten.
2 Die im Terminkalender angegebenen Daten müssen unbedingt eingehalten werden.

Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins in einer Spielklasse muss das Spiel gegeneinander innerhalb der ersten 4 Spieltage einer Halbserie stattfinden. Findet das Spiel innerhalb dieser Zeit nicht statt, so wird das Spiel nicht gewertet und die Mannschaften erhalten keinen Punkt (06/17).
Eine Vorverlegung der Spieltermine ist zulässig. Sie ist auf dem Spielbericht zu vermerken.

Nachverlegung:
Eine Mannschaft darf nur 2x pro Halbserie ein Spiel verlegen (06/17).
In begründeten Fällen kann der SL auch eine Nachverlegung anordnen.
3 Bei Spielvorverlegungen haben sich beide Mannschaften frühzeitig zu verständigen. Die schriftliche Bestätigung über die neue Terminvereinbarung hat die Mannschaft an den Gegner abzugeben, die diese Spielverlegung wünscht.
4 Bei Spielabsage wird das Spiel für den Gegner als kampflos gewonnen gewertet. Tritt eine Mannschaft nicht an, ist von der anwesenden Mannschaft (Gastgeber oder Gast) ein Spielbericht mit eigener Mannschaftsaufstellung auszufüllen und an den SL zu senden. Im Spielbericht ist zu vermerken, wer das Spiel abgesagt hat und ob der Gastgeber oder der Gast entschuldigt oder unentschuldigt nicht angetreten ist.
5 Eine Mannschaft gilt als unentschuldigt nicht angetreten, wenn sie mit drei oder weniger Spielern oder ohne Information des Gegners mind. einen Tag vor dem angesetzten Spieltermin, überhaupt nicht antritt (06/17).
Die Entschuldigung verhindert nicht den Punktverlust.
6 Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel unentschuldigt nicht an, wird ein ORD nach § 8, Abs. 09.10 bis 09.11 verhängt.
7 Als Spielbericht bei Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspielen ist der amtliche Durchschreibsatz des BKV zu verwenden. Jeweils einen Durchschlag erhalten Gast und Gastgeber, während das Original der jeweilige SL erhält.
8 Die Spielberichte müssen innerhalb von 4 Tagen entweder als Original oder eingescannt oder fotografiert und per Mail oder Smartphone bei den Staffelleitern eingehen. Es reicht in diesem Falle dann, wenn am Ende der Saison alle Original-Spielberichte den Staffelleitern übergeben werden. Andernfalls wird die gastgebende Mannschaft mit einem ORD nach § 8, Abs. 09.01 belegt. (06/2015)
9 Die Spielberichte sind korrekt auszufüllen. Zur besseren Kontrolle müssen auch die Passnummern eingetragen werden.
10 Die Mannschaften müssen pünktlich zum angesetzten Spieltermin erscheinen. Eine Wartezeit von 30 Minuten wird zugestanden. Nach Ablauf dieser Zeit müssen die Mannschaften spielbereit sein.
11 Den Mannschaftsführern sind die Spielerpässe und die Stärkefolge nach dem Mannschaftsmeldeformular vor dem Spiel und die ausgefüllten Spielberichtsformulare nach dem Spiel zur Unterschrift vorzulegen.
12 Der gastgebende Verein ist verantwortlich für erste Hilfe bei Verletzungen, ferner für Bereithaltung von einwandfreiem Verbandsmaterial.
13 Der gastgebende Verein hat Sorge für einwandfreie Spielgelegenheit zu tragen. Die Hallen sind nur mit dem zugelassenen Schuhwerk zu betreten.
14 Der Mannschaftsführer des gastgebenden Vereins übernimmt die Pflichten des OSR.
15 Sonder-Regelung: Einlass in die JVA für Jugendliche unter 18 Jahren:
Jugendliche unter 18 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit einer schriftlichen Erklärung eines Erziehungsberechtigten die JVA betreten.
Grund sind Justizvollzugsbestimmungen des Landes NRW.
Diese schriftliche Erklärung muss auch im Spielerpass vermerkt werden, der von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben ist.  (06/2013)

§8 Proteste, Strafbestimmungen
1 Proteste über Vorgänge, die sich unmittelbar auf das Spielgeschehen beziehen, sind sofort nach Bekanntwerden des Protestgrundes beim KSATT schriftlich einzulegen. Proteste, die sich auf allgemeine Spielbedingungen beziehen, können nur berücksichtigt werden, wenn sie vor Beginn des Spieles beim KSATT eingelegt sind. Proteste bei Mannschaftsspielen sind vom protestierenden Mannschaftsführer auf dem Spielberichtsformular einzutragen und zu unterzeichnen. Ohne diese Eintragung werden spätere Proteste nicht berücksichtigt. Der KSATT ist jedoch berechtigt, seinerseits Verstöße gegen die bestehenden Bestimmungen zu ahnden - auch ohne einen Protest abzuwarten. Erst nach einem Spieltermin bekanntwerdende Unregelmäßigkeiten kann der KSATT auch nachträglich ahnden. Proteste werden nur bearbeitet, wenn die Gebühr nach § 8, Abs. 09.19 bzw. 09.20 gezahlt ist.
2 Von allen Spielern werden saubere Spielauffassung und Achtung vor dem Gegner verlangt. Verstöße gegen die SO und gegen die Satzungen des BKV sowie der übergeordneten Verbände werden jeweils nach Art der Nichtbeachtung bestraft.
3 Das Spiel ist für die BSG oder SG verloren, die nicht spielberechtigte Spieler mitwirken lässt - oder wenn ein Spieler an einem Spielabbruch schuld ist.
4 Mehrmaliges unsportliches Verhalten einer BSG oder SG sowie Schädigung des Ansehens des BKV bzw. übergeordneter Verbände kann unter Umständen zum Ausschluss führen. Unkorrektes Benehmen eines Spielers wird mit einer empfindlichen Spielersperre bestraft.
5 In die Zeit einer Sperre einer BSG/SG oder deren Mannschaften fallende Meisterschafts- oder Pokalspiele gehen kampflos verloren. Hierbei gilt nicht § 7, Abs. 05 - 07.
6 Die interne Sperre von Spielern in einer BSG/SG-Mannschaft kann nach vorheriger Prüfung durch den KSATT auch von diesem als offiziell anerkannt werden.
7 Sperren, ORD (außer den in § 8, Abs. 09. festgelegten) sowie Bestrafungen der Spieler, BSG'en oder SG'en werden durch den KSATT festgelegt und ausgesprochen.
8 Einsprüche gegen diese Entscheidungen können nur nach der RuVO des BSVN bei KSATT bzw. KSK/VSK in schriftlicher Form erhoben werden. Entsprechende Gebühren für diese Verfahren lt. § 8, Abs. 09.19 bzw. 09.20 bzw. 09.21.
9 Hält der KSATT automatische Strafen oder ORD für nicht ausreichend oder ist ein Tatbestand entstanden, für den im § 8, Abs. 09. keine Bestrafung oder ORD vorgesehen sind, muss der KSATT angemessene Bestrafung bzw. ORD verhängen.
10 Die BSG/SG'en können beim KSATT die Genehmigung zur Anordnung einer Verbandsaufsicht für ein Meisterschafts- oder Pokalspiel einholen, wenn sie davon überzeugt sind, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Meisterschafts- oder Pokalspieles sonst nicht gewährleistet ist.
Bei Genehmigung der Verbandsaufsicht - die schriftlich zu beantragen ist - hat die gastgebende BSG oder SG die Kosten zu übernehmen und der Verbandsaufsicht für die Dauer des Spieles das Hausrecht zu übertragen.
Die Verbandsaufsicht übt die Rechte eines OSR aus. Sie erstellt innerhalb von fünf Tagen einen schriftlichen Bericht über ihre Tätigkeit und übergibt diesen dann dem KSATT.

Automatisch fällig werdende Ordnungsgelder und Gebühren:                                                                                   
1 Startgeld pro Saison pro Mannschaft 35,00 €
2Unpünktlich eingereichter Spielbericht  2,50 €
3Zehn Kalendertage nach Spieltermin nicht eingereichter Spielbericht – zusätzlich 5,00 €
4Unkorrekt ausgefüllter Spielbericht (z.B. Fehlen von Passnummern, Unterschrift, Datum usw.) 2,50 €
5Verwendung eines nicht amtlichen Spielberichtsformulars oder einer Formularkopie 2,50 €
6Unpünktliches Einreichen von Mannschaftsmeldeformularen, termingebundenen Angaben 5,00 €
7 Spielen eines Spielers ohne Spielberechtigung (Punktverlust) 5,00 €
8Spielen in falscher Reihenfolge (Einzel oder Doppel) (Punktverlust) 5,00 €
9Einsatz eines Spielers mit Spielberechtigung, der nicht auf dem Mannschaftsmeldeformular eingetragen ist 5,00 €
10 Einsatz eines Spielers ohne Spielerpass bei gleichzeitigem Fehlen des Mannschaftsmeldeformulars 10,00 €
11 Nichtantreten einer Mannschaft zu einem Meisterschafts- oder Pokalspiel - unentschuldigt - (Punktverlust) 10,00 €
12 Nichtantreten im Wiederholungsfall - unentschuldigt - (Punktverlust)       20,00 €
13 Vorzeitiges freiwilliges Ausscheiden aus Meisterschafts- und Pokalspielrunden  25,00 €
14 Ausschluss einer Mannschaft aus der laufenden Meisterschafts- oder Pokalspielrunde durch den KSATT 50,00 €
15 Spielen gegen gesperrte BSG/SG'en 10,00 €
16 Unentschuldigtes Fehlen eines Spielers zu übergeordneten Spielen auf BKV-, BSVN-,WBSV- oder BDBV-Ebene, wenn der KSATT die Meldung an den Veranstalter abgibt 5,00 €
17 Unentschuldigtes Fehlen zu AT, Info-Terminen usw., zu denen vom KSATT eingeladen wurde   (06/2014  erhöht durch KSATT) 50,00 €
18 Durchführung von nicht vom KSATT genehmigten Turnieren 25,00 €
19 Versäumnis der Information bei Spielverlegungen 10,00 €
20 Verfahren vor dem KSATT 37,50 €
21 Verfahren vor der KSK 62,50 €
22 Verfahren vor der VSK 125,00 €
23 Nichteinhalten einer Frist bei Freigabeverweigerung 25,00 €
24 Mahngebühr für nicht innerhalb vier Wochen erfolgter Zahlungen für ORD oder Gebühren 2,50 €
25 Spielen mit unzulässiger Werbung - je Spieler 10,00 €
26 Ausstellung eines WBSV-Spielerpasses oder Ummeldung 2,50 €
27 Verlängerungsgebühr für Spielerpässe/Mannschaft/Jahr 2,50 €
28 Ausstellen eines WBSV-Ersatzspielerpasses 5,00 €
29 Nicht innerhalb von vier Wochen zurückgegebener Spielerpass 25,00 €

§9 Schlussbestimmungen
1 Der Anhang befasst sich mit bekannten Regelauslegungen und entschiedenen Streitfällen. Er wird von Fall zu Fall erweitert.
2 Jugendliche, die in einer BSG/SG spielen und dort mind. drei Jahre aktiv am Spielbetrieb teilgenommen haben, dürfen unter der Voraussetzung zusätzlich in einem WTTV-Verein spielberechtigt werden, wenn sie zum Zeitpunkt dieser neuen Spielberechtigung höchstens 18 Jahre alt sind.
3 Spieler oder Spielerinnen, die mindestens drei Jahre vor Vollendung des 18. Lebensjahres bei einer BSG gespielt haben, sollen auch nach ihrem Ausscheiden weiter als Betriebsspieler gelten, wenn sie nicht mehr in der Firma beschäftigt sind der die BSG angehört. Sie dürfen jedoch nicht mehr auf dem Mannschaftsmeldeformular eines DTTB-Vereines geführt werden.

Anhang - Regelauslegungen, Entscheidungen, Kommentare
1 Ausfall eines Spielers – Ersatzgestellung

  1. Spiele mehrerer Mannschaften einer BSG/SG an verschiedenen Tagen.

    Bei Ausfall eines Spielers einer oberen Mannschaft kann Ersatz durch Spieler einer beliebigen unteren Mannschaft gestellt werden. (Bei Ausfall von zwei oder mehr Spielern einer oberen Mannschaft jedoch Ersatz nach Reihenfolge des Mannschaftsmeldeformulars.)

  2. Spiele mehrerer Mannschaften einer BSG/SG am gleichen Tage an verschiedenen Spielorten.

    Ersatzgestellung wie bei 01. a)

  3. Spiele mehrerer Mannschaften einer BSG/SG am gleichen Tag und am gleichen Spielort.

    Ersatzgestellung wie bei 01. a)
    Bei a), b) und c) gilt, dass die Mannschaften auch ohne Ersatz spielen können, wenn wenigstens vier Spieler spielbereit sind.
    Werden in einer oberen Mannschaft Spieler einer unteren Mannschaft nicht in Reihenfolge des Mannschaftsmeldeformulars eingesetzt, wird die obere Mannschaft mit Punktverlust bestraft.
    Das Spielen eines Spielers oder einer Spielerin am selben Tag in zwei Mannschaften ist verboten.
2 Schläger:
Verwendet ein Spieler trotz Beanstandung bei Meisterschafts- Pokal- oder Freundschaftsspielen oder Turnieren einen nicht lt. § 1, Abs. 07 entsprechenden Schläger, so ist sein Spiel als verloren zu werten.

Schlägerwechsel:
Ein Schlägerwechsel ist nur bei unbeabsichtigter Beschädigung im aktuellen Spiel zulässig.
Die Schläger bleiben während einer zulässigen Pause auf dem Tisch liegen bzw. müssen auf Anforderung vorgezeigt werden. (06/2016)
3 Spielende:
Bei Sechser-Mannschaften im Paarkreuzsystem
  1. nach dem 9. Punkt, auch wenn bei einer Mannschaft Brett 5 und 6 nicht besetzt sind.
  2. nach dem 8. Punkt, wenn bei beiden Mannschaften Brett 6 nicht besetzt ist.
  3. nach dem 7. Punkt, wenn bei einer Mannschaft Brett 6 und bei der anderen Mannschaft Brett 5 und 6 nicht besetzt sind.
  4. nach dem 6. Punkt, wenn bei beiden Mannschaften Brett 5 und 6 nicht besetzt sind.
4 Wechselmethode:
Wenn ein Satz nach 10 Minuten Spieldauer, außer wenn beide Spieler oder Paare mindestens 9 Punkte erreicht haben, noch nicht beendet ist, wird das Spiel vom Schiedsrichter unterbrochen. Der leitende Schiedsrichter bestimmt einen zweiten Schiedsrichter, dem die Aufgabe obliegt, die Anzahl der Ballwechsel zu zählen. Der Rest des Satzes und die übrigen Sätze werden dann nach der Wechselmethode fortgesetzt. Hierbei wechselt der Aufschlag nach jedem Punkt.
Nach der Wechselmethode verliert der Aufschläger den Punkt, wenn der rück-schlagende Spieler (oder das rückschlagende Paar) den Aufschlag und die folgenden 12 Schläge des aufschlagenden Spielers oder Paares zurückbringt. (wenn also der Rückschläger 13 Mal ordnungsgemäß retourniert hat)
Wird unterbrochen, während der Ball im Spiel ist, so schlägt bei Wiederbeginn des Spieles derselbe Spieler auf, der auch in dem unterbrochenen Ballwechsel Aufschläger war.
Ist der Ball nicht im Spiel, wenn unterbrochen wird, schlägt bei Wiederbeginn des Spiels der Rückschläger des unmittelbar voraufgegangenen Ballwechsels zuerst auf. Auf Verlangen beider Spieler oder Paare kann die Wechselmethode jedoch auch zu einem beliebigen früheren Zeitpunkt eingeführt werden.
5 Unterlassener Seitenwechsel, unrichtige Reihenfolge beim Auf- oder Rückschlag:
Wenn der Seitenwechsel versehentlich vergessen wurde, wird das Spiel unterbrochen, jedoch nur nach einem abgeschlossenen Ballwechsel. Danach schlägt der Spieler auf oder zurück, der nach der bei Beginn des Spiels festgelegten Reihenfolge bei dem erreichten Spielstand auf- bzw. zurückschlagen müsste. Auf jeden Fall werden alle Punkte, die vor der Entdeckung des Irrtums erzielt wurden, gezählt.
6 Doppelspiele
Spieler, die Doppel spielen, müssen nicht nach der Rangliste (Mannschaftsmeldeformular) aufgestellt werden. (vergl. § 2, Abs. 17)
Bei Sechser-Mannschaften, die zu Spielbeginn drei Doppel spielen, zählt die Reihenfolge der Doppel 1,2 und 3. Wenn ein Doppel wegen Ausfalls eines Spielers nicht besetzt werden kann, darf es nur das Doppel Nr. 3 sein. Spieler, die als Ersatzmann in einer höheren Mannschaft z.B. drei Einzel und ein Doppel gespielt haben, haben sich genauso festgespielt, wie Spieler, die viermal ein Einzel bestritten haben. (vergl. § 2, Abs. 15)
Spieler können sich die Spielberechtigung (§ 2, Abs. 19) durch Spielen in Einzel und/oder Doppel erhalten.
7 Verantwortung:
Die gastgebende Mannschaft ist für die ordnungsgemäße Erstellung des Spielberichtes verantwortlich. Sollten die Mannschaftsführer erkennbare Unkorrektheiten im Spielbericht nicht erwähnen, wird ausschließlich für den Gastgeber auf ORD erkannt. (§ 7, Abs. 08, 10 und 12)
8 Pokalspiele:
Sollte eine Mannschaft während der Spielzeit aus der Punktspielrunde ausscheiden (Zurückziehung oder Ausschluss), kann keine tiefere Mannschaft im Pokalspielbetrieb deren Platz einnehmen.
9 Umbenennung bei Ausscheiden einer Mannschaft:
In Erweiterung des § 2, Abs. 18 wird festgelegt, dass eine Umbenennung der verbleibenden Mannschaften einer BSG/SG in 1. und 2. usw. Mannschaft erst nach Abschluss der Spielzeit erfolgt.
10 Nichtantreten einer Mannschaft (§ 7, Abs. 05):
Unentschuldigtes Nichtantreten einer Mannschaft liegt dann vor, wenn nicht mindestens drei Tage vor dem Spiel (auch telefonisch) abgesagt wird. Verständigt werden müssen außer dem Gegner, der SL, und sofern dieser nicht eingesetzt, der KSAVTT.
11 Spielen in falscher Reihenfolge
Das Spiel ist für die Mannschaft verloren, die in falscher Reihenfolge gespielt hat. Die Mannschaft wird nach § 8, Abs. 09.07 bestraft.
12 Passwesen
Pässe, die zur anstehenden Passverlängerung nicht vorgelegt werden, müssen umgehend zurückgegeben werden. Ansonsten wird nach § 8, Abs. 09.28 verfahren. Gleiches gilt auch für Pässe, die nicht mit der Abmeldung zurückgegeben werden.
13 Spielertypen

  1. Betriebsspieler:
    Spieler einer BSG, die in dem Betrieb oder der Behörde der BSG hauptamtlich beschäftigt sind.
  2. Doppelspieler:
    Betriebsspieler, die zusätzlich in einem Verein des WTTV auf einem Mannschaftsmeldeformular geführt werden.
  3. Gastspieler:
    Spieler einer BSG, die in einem Betrieb oder einer Behörde hauptamtlich beschäftigt sind, die gleichzeitig eine eigene BSG hat. Sie dürfen nicht zusätzlich in einem Verein des WTTV auf einem Mannschaftsmeldeformular geführt werden.
  4. Spieler der BSG/SG:
    Sie dürfen nicht zusätzlich in einem Verein des WTTV auf einem Mannschaftsmeldeformular geführt werden.
Wartezeiten und Spielberechtigungen Gastspieler aus dem WTTV

Anmerkung für Abs. c) und d).
Es gibt keine Wartezeiten mehr für das parallele Spielen im BKV als auch im WTTV.
Ein Spieler, eine Spielerin aus dem BKV ist ab sofort auch im WTTV spielberechtigt und umgekehrt.
Die Anzahl ist auf 2 Gastspieler pro Team begrenzt und gilt bis einschl. 1.Bundesliga (06/2015)
Die Spieler/Spielerinnen müssen bei einer BSG nicht in der Firma arbeiten. (06/2013)

Wahldoppel
Das Wahldoppel muss nicht mehr das Doppel 1 des Eingangsdoppels sein.
Es kann beliebig zusammengestellt werden
(06/2010)
14 Vorschriftsmäßiger Aufschlag
Zu Beginn des Aufschlages liegt der Ball auf dem flachen, geöffneten Handteller der freien Hand, hinter der Grundlinie und oberhalb der Spielfläche. Der Aufschläger wirft den Ball - ohne ihm Effet zu geben - nahezu senkrecht so hoch, dass er nach Verlassen der Hand mind. 16 cm aufsteigt. Wenn der Ball den höchsten Punkt seiner Flugbahn überschritten hat, darf der Aufschläger ihn - regelgerecht - schlagen.
Der Ball muss sich vom Beginn des Aufschlags bis er geschlagen wird oberhalb der Ebene der Spielfeldhälfte und hinter der Grundlinie des Aufschlägers befinden und darf durch keinen Körper- und Kleidungsteil des Aufschlägers oder seines Doppelpartners für den Rückschläger oder Schiedsrichter verdeckt sein.
15 Time-Out
Die vom WTTV festgelegte „Time-Out“-Regelung wird im BKV Remscheid angewandt, d.h. pro Spiel kann von jeder Mannschaft einmal eine Minute Auszeit in Anspruch genommen werden.
16 Handy-Verbot
Zum Spielraum mitgebrachte Mobiltelefone müssen während des Aufenthaltes des Spielers/der Spielerin im Spielraum stumm geschaltet sein.
Wird ein Anruf eines auf dem Spielformular eingetragenen Spielers registriert, werden alle laufenden Spiele im Spielraum unterbrochen und laufende Ballwechsel wiederholt.
Wird ein augenblicklich sich im Spiel befindende(r) Spieler(in) angerufen, hat er/sie das laufende Spiel mit 3:0 Sätzen verloren.
Dies gilt nicht, wenn der Mannschaftsführer vor Spielantritt die gegnerische Mannschaft davon unterrichtet, dass bestimmte Spieler(innen) aus besonders wichtigem Grund (z.B. beruflich) erreichbar sein müssen.
17 Zählweise
In Anlehnung an DTTB/WTTV endet auch bei uns ab Spielzeit 2002/2003 der Satz bei 11 Punkten. Bei einem Spielstand von 10:10 geht ein Satz in die Verlängerung, in der man zum Sieg 2 Punkte Vorsprung benötigt.
Das Aufschlagrecht wechselt alle 2 Punkte, in der Verlängerung jedoch nach jedem Punkt.
Es wird auf 3 Gewinnsätze gespielt. Sollte die Entscheidung im fünften Satz fallen, so werden bei Erreichen des fünften Punktes für einen Spieler (oder ein Doppel) die Seiten gewechselt (und im Doppel der Rückschläger).
Diese SO wurde in ihrer Urfassung am 25.06.1991 vom KSATT erstmalig erstellt und beschlossen, den BSG/SG'en zur Ratifizierung vorgelegt, am 17.08.1991 von diesen genehmigt und am 23.08.1991 vom Vorstand des BKV-Remscheid in Kraft gesetzt.
Redaktionelle Überarbeitung am 24.02.1998.
Redaktionelle Überarbeitung am 22.08.2000.
Redaktionelle Überarbeitung am 21.08.2002.
Redaktionelle Überarbeitung am 21.08.2004.
Redaktionelle Überarbeitung am 17.06.2009.
Redaktionelle Überarbeitung am 28.06.2010.
Redaktionelle Überarbeitung am 30.06.2013.
Redaktionelle Überarbeitung am 11.06.2014.
Redaktionelle Überarbeitung am 20.06.2015.
Redaktionelle Überarbeitung am 15.06.2016.
Redaktionelle Überarbeitung am 05.09.2017.
Redaktionelle Überarbeitung am 23.09.2017.
Letzte redaktionelle Überarbeitung am 23.12.2017.

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