An die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW
Präsidium und Leiterkreis des Landessportbundes z. K.
Staatskanzlei NRW z. K.
Städtetag NRW z. K.
Städte- und Gemeindebund NRW z. K.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit gestern (24.11.2021) gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung, die vorgestern vorgestellt
wurde und bis zum 21.12.2021 gültig ist. Wir bitten um Entschuldigung, dass wir uns erst jetzt mit einem
Update bei Ihnen melden. Leider bietet die neue Verordnung Interpretationsspielräume, die wir mit
entsprechenden Nachfragen bei der Landesregierung rechtssicher schließen wollten, um Ihnen für Ihre
Arbeit eine wirklich verlässliche Information anbieten zu können. Eine entsprechende Rückmeldung der
Landesregierung liegt uns seit heute vor.
Vereins- und Verbandssport grundsätzlich mit 2G
Grundsätzlich gilt für den gesamten Vereins- und Verbandssport in NRW die 2G-Regel. Das heißt:
- Drinnen und draußen; auf, in oder außerhalb von Sportanlagen, im öffentlichen Raum, in
Schwimmbädern, Freizeiteinrichtungen und Fitnessstudios o. ä. Einrichtungen.
- Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport, Individual- und Mannschaftssportarten, Training und
Wettkampf.
Ausnahmen (hier gilt 3G)
Folgende Ausnahmen von der 2G-Regel werden definiert. Hier gilt dann die 3G-Regel:
1. Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten,
deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB
angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-
Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
2. Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag (sie gelten auch ohne Nachweis als getestet).
3. ÜL/Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich). Soweit sie nicht immunisiert sind,
benötigen sie einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als
48 Stunden) und sie müssen während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.
Hygienekonzept für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen
Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen (Summe der Aktiven und Zuschauer ohne feste
Sitzplätze) ist dem zuständigen Gesundheitsamt vor der erstmaligen Öffnung ein einrichtungsbezogenes
Hygienekonzept vorzulegen. Dieses muss nun auch darstellen, wie die o. g. Regeln kontrolliert werden.
Sitzungen und Versammlungen mit 3G
Für rechtlich erforderliche Sitzungen von Vereinsgremien und Vereinsversammlungen ohne geselligen
Charakter gilt die 3G-Regel.
Zuschauer bei Sportveranstaltungen mit 2G
Auch hier gilt die 2G-Regel! Für die Zuschauerzahlen gilt unverändert: Drinnen 5000 plus 50 Prozent
der restlichen Kapazität. Draußen ist auch bei mehr als 5000 eine volle Belegung aller Sitzplätze
möglich.
Kontrollen
Alle Veranstalter der o. g. Veranstaltungen sind für die Einhaltung der Regeln und entsprechende
Kontrollen verantwortlich. Bei der Kontrolle sind stichprobenhaft Abgleiche der Nachweise mit dem
Personalausweis vorzunehmen.
Sportliche GrüßeDer Vorstand
Hallo zusammen,
ab morgen geht es endlich wieder los!
Der Spielplan ist veröffentlicht und kann online eingesehen werden:
Stadtliga:
https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/stadtliga/sspielplan
A-Klasse:
https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/a-klasse/a-spielplan
B-Klasse:
https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/b-klasse/b-spielplan
Leider müssen wir einen Rückgang der gemeldeten Spieler & Mannschaften verzeichnen.
Stadtliga
In der Stadtliga spielen diese Saison 9 Mannschaften, wobei die JVA derzeit aufgrund von Corona keine Spiele bestreiten kann.
Wir hoffen, dass sich das zur Saison 2022/23 ändert und die JVA wieder in den Spielbetrieb einsteigen kann.
A-Klasse
In der A-Klasse sind diese Saison 9 Mannschaften gemeldet.
B-Klasse
In der B-Klasse sind es 8 Mannschaften.
Hier wird weiterhin im Braunschweiger System gespielt.
Die neuen Spielformulare (wegen Corona) können unter:
https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/allgemein/tt-kontakte
runtergeladen werden.
Die Ausgabe von Saisonunterlagen ist wie in der Saison 2020/21 entfallen. Die Aufstellung der Mannschaften können (keine Pflicht) online ausgedruckt bzw. eingesehen werden. Ihr findet die Aufstellungen unter dem Punkt „Mannschaften“ mit einem Klick auf die jeweilige Mannschaft:
Stadtliga:
https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/stadtliga/sl-mannschaften
A-Klasse:
https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/a-klasse/a-mannschaften
B-Klasse:
https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/b-klasse/b-mannschaften
Besondere Bestimmungen für diese Saison wegen Corona:
Zunächst gelten auch weiterhin die AHA-Regeln und sind gemäß "Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur CoronaSchVO NRW" möglichst umfassend einzuhalten.
- Abstand immer mindestens 1,5 m.
- Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske/OP-Maske (außer während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist)
- Hygienemaßnahmen befolgen / Material bereitstellen.
An allen Veranstaltungen / Maßnahmen der Sportverein (Training, Spielbetrieb) dürfen nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Das gilt dann übrigens auch für Besucher/Zuschauer/Eltern.
Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch:
- einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz durch ein digitales EU-Impfzertifikat oder durch den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein (Geimpfte)
- einen Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt (Genesene)
- einen Nachweis über einen positiven PCR-Test in Verbindung mit dem Nachweis über eine Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt (Genesene + Impfung)
Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
(Quellen: www.bundesregierung.de, www.land.nrw)
Getestete Personen sind alle, die ein bescheinigtes negatives Testergebnis eines maximal 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest oder von einem anerkannten Labor anerkannten maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test nachweisen können.
Das negative Ergebnis muss außerdem von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt werden.
Reine persönliche Selbsttests reichen nicht aus!
Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr müssen eine Bescheinigung der Schule oder einer Testeinrichtung vorlegen.
Der Heimverein muss (!) sich vom Vorliegen einer solchen Bescheinigung und eines amtlichen Ausweispapieres überzeugen – das gilt für jeden, der am Angebot des Vereins (Training, Wettkampf) teilnehmen möchte. Wer diesen Nachweis nicht erbringt darf an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen! Der Heimverein ist dazu nach der Corona-Schutzverordnung berechtigt und verpflichtet.
Praxistipp: bei Vereinsmitgliedern kann der „Kontrolleur“ natürlich eine Liste führen, wer einen solchen Nachweis schon einmal erbracht hat. Dann muss nicht bei jedem Training der Nachweis kontrolliert werden.
Nachverfolgungslisten müssen nach der aktuellen Verordnung z.Zt. nicht mehr geführt werden!
Den genauen Wortlaut der Corona-Schutzverordnung können sie – täglich aktuell – unter www.mags.nrw einsehen.
Nutzung von Umkleiden und Duschen
Dies hängt von der jeweiligen Kommune ab! Diese können Umkleiden / Duschen öffnen oder schließen. Grundsätzlich gilt hier die Mindestabstandsregel.
Hygienevorschriften
Vorgeschrieben sind die Regelungen zum Mindestabstand sowie ein regelmäßiges Stoßlüften / Dauerlüften. Auch Handhygiene (waschen) muss beachtet werden. Darüber hinaus empfehlen wir dringend die seit Herbst 2020 bekannten zusätzlichen Hygienemaßnahmen:
„Leitplanken“ des DOSB sowie DTTB/WTTV
Diese Maßnahmen wurden von DOSB und vom DTTB entwickelt, um die Vereine bei der Durchführung des Spiel- und Trainingsbetriebes zu unterstützen. Zusammengefasst empfehlen wir dringend die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:
Auf dem Weg zur Sportstätte / in die Sportstätte:
Möglichst in Sportkleidung zur Halle kommen, Duschen daheim.
In der Sporthalle:
Nur symptomfreie Personen (kein Husten, kein Fieber, keine Grippesymptome, kein Geschmacks- und Geruchsverlust) dürfen die Sporthalle betreten;
Mindestabstand auch in den Umkleiden einhalten;
Regelung der max. Teilnehmerzahl in der Sporthalle: hier gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 m immer eingehalten werden kann.
Verzicht auf Aufwärmspiele mit Körperkontakt;
Auf- und Abbau der Tische mit Mund-Nase-Bedeckung;
Händeschütteln, abklatschen und Umarmungen sind untersagt;
Seitenwechsel erfolgen immer links (im Uhrzeigersinn) um den Tisch herum;
Auf eine faire, sportlich erfolgreiche, für alle verletzungsfreie und vor allem „Coronafreie“ Saison.
Viele Grüße
Achim Herrmann
KSATT-Beisitzer

es hat sich angedeutet und muss nun tatsächlich eingeleitet werden. Eine Präsenz-Zusammenkunft zum Kreistag wird absehbar nicht möglich werden. Daher werden wir die Planung einer virtuellen Versammlung auf den Weg bringen. Dazu bedarf es eurer Mithilfe. Zunächst müssen wir wissen, ob die grundsätzliche Bereitschaft zu einer solchen Versammlung vorhanden ist. Desweiteren wäre es gut zu wissen, ob die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Die Fakten hierzu lauten wie folgt:
Man sollte über das Programm oder die App ZOOM verfügen oder installieren. Die Einladung zu einem virtuellen Treffen erfolgt dann über den BKV-Vorstand mittels einer Mail, die dann den Zutritt zur Versammlung ermöglicht.
Um das Ganze nun auf den Weg zu bringen, benötige ich von jedem Vereinsvorstand eine aktuelle Mailaddresse, über die dann auch die Teilnahme zum virtuellen Kreistag läuft.
Also, eure Mailanschrift an
Wenn ich also eine Mailanschrift von euch erhalte ist dies auch gleichzeitig eine Antwort auf die vorab gestellten Fragen.
Ich würde mich freuen, wenn ich bis zum 17. März 2021 eine Mailanschrift von euch erhalten würde.
Mit freundlichen Grüßen

1. Vorsitzender
