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Termin Kreistag 2024 bitte vormerken

Hallo zusammen,

der Termin für den BKV-Kreistag (Pflichtveranstaltung) 2024 ist am

Samstag, den 20. April 2024 um 11 Uhr im Café Bistrot Merlo-T, Wallburgstraße 46, 42857 Remscheid.

Die Einladung mit Tagesordnung erfolgt fristgemäß.

 

Sportliche Grüße

BKV Error

Rainer Sondern
1. Vorsitzender
 
 
 

Start der Saison 2021 / 2022

Start der Saison 2021 / 2022

Hallo zusammen,

ab morgen geht es endlich wieder los!

Der Spielplan ist veröffentlicht und kann online eingesehen werden:

Stadtliga:

https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/stadtliga/sspielplan

A-Klasse:

https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/a-klasse/a-spielplan

 B-Klasse:

https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/b-klasse/b-spielplan

Leider müssen wir einen Rückgang der gemeldeten Spieler & Mannschaften verzeichnen.

Stadtliga

In der Stadtliga spielen diese Saison 9 Mannschaften, wobei die JVA derzeit aufgrund von Corona keine Spiele bestreiten kann.

Wir hoffen, dass sich das zur Saison 2022/23 ändert und die JVA wieder in den Spielbetrieb einsteigen kann.

A-Klasse

In der A-Klasse sind diese Saison 9 Mannschaften gemeldet. 

B-Klasse

In der B-Klasse sind es 8 Mannschaften.

Hier wird weiterhin im Braunschweiger System gespielt.

Die neuen Spielformulare (wegen Corona) können unter:

https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/allgemein/tt-kontakte

runtergeladen werden.

Die Ausgabe von Saisonunterlagen ist wie in der Saison 2020/21 entfallen. Die Aufstellung der Mannschaften können (keine Pflicht) online ausgedruckt bzw. eingesehen werden. Ihr findet die Aufstellungen unter dem Punkt „Mannschaften“ mit einem Klick auf die jeweilige Mannschaft: 

Stadtliga:

https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/stadtliga/sl-mannschaften 

A-Klasse:

https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/a-klasse/a-mannschaften 

B-Klasse:

https://www.bkv-remscheid.de/index.php/tischtennis/b-klasse/b-mannschaften  


Besondere Bestimmungen für diese Saison wegen Corona:

Zunächst gelten auch weiterhin die AHA-Regeln und sind gemäß "Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur CoronaSchVO NRW" möglichst umfassend einzuhalten.
  • Abstand immer mindestens 1,5 m.
  • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske/OP-Maske (außer während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist)
  • Hygienemaßnahmen befolgen / Material bereitstellen.
Die Inzidenzstufen werden auf zwei Stufen reduziert: gleich/größer 35 oder darunter. Bei einer Inzidenz von gleich oder über 35 – und das ist in NRW der Fall – tritt die 3-G-Regel in Kraft:

An allen Veranstaltungen / Maßnahmen der Sportverein (Training, Spielbetrieb) dürfen nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Das gilt dann übrigens auch für Besucher/Zuschauer/Eltern.

Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch:
  1. einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz durch ein digitales EU-Impfzertifikat oder durch den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein (Geimpfte)
  2. einen Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt (Genesene)
  3. einen Nachweis über einen positiven PCR-Test in Verbindung mit dem Nachweis über eine Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt (Genesene + Impfung)
Der Unterschied zwischen 2. und 3. ist, dass innerhalb der ersten sechs Monate nach der Infektion / dem positiven PCR-Test schon durch die Infektion von einer ausreichenden Immunisierung ausgegangen wird (Nr. 2). Danach, also nach mehr als sechs Monaten, ist eine zusätzliche Impfdosis erforderlich (Nr. 3). Die Sechs-Monatsfrist taucht in Nr. 3 nicht auf, weil auch eine kürzer zurückliegende Infektion plus einer Impfung eine ausreichende Immunisierung gewährleistet.

Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.

(Quellen: www.bundesregierung.de, www.land.nrw)

Getestete Personen sind alle, die ein bescheinigtes negatives Testergebnis eines maximal 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest oder von einem anerkannten Labor anerkannten maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test nachweisen können.

Das negative Ergebnis muss außerdem von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt werden.

Reine persönliche Selbsttests reichen nicht aus!

Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr müssen eine Bescheinigung der Schule oder einer Testeinrichtung vorlegen.

Der Heimverein muss (!) sich vom Vorliegen einer solchen Bescheinigung und eines amtlichen Ausweispapieres überzeugen – das gilt für jeden, der am Angebot des Vereins (Training, Wettkampf) teilnehmen möchte. Wer diesen Nachweis nicht erbringt darf an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen! Der Heimverein ist dazu nach der Corona-Schutzverordnung berechtigt und verpflichtet.

Praxistipp: bei Vereinsmitgliedern kann der „Kontrolleur“ natürlich eine Liste führen, wer einen solchen Nachweis schon einmal erbracht hat. Dann muss nicht bei jedem Training der Nachweis kontrolliert werden.

Nachverfolgungslisten müssen nach der aktuellen Verordnung z.Zt. nicht mehr geführt werden!

Den genauen Wortlaut der Corona-Schutzverordnung können sie – täglich aktuell – unter www.mags.nrw einsehen.

Nutzung von Umkleiden und Duschen

Dies hängt von der jeweiligen Kommune ab! Diese können Umkleiden / Duschen öffnen oder schließen. Grundsätzlich gilt hier die Mindestabstandsregel.

Hygienevorschriften

Vorgeschrieben sind die Regelungen zum Mindestabstand sowie ein regelmäßiges  Stoßlüften / Dauerlüften. Auch Handhygiene (waschen) muss beachtet werden. Darüber hinaus empfehlen wir dringend die seit Herbst 2020 bekannten zusätzlichen Hygienemaßnahmen:

„Leitplanken“ des DOSB sowie DTTB/WTTV

Diese Maßnahmen wurden von DOSB und vom DTTB entwickelt, um die Vereine bei der Durchführung des Spiel- und Trainingsbetriebes zu unterstützen. Zusammengefasst empfehlen wir dringend die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:

Auf dem Weg zur Sportstätte / in die Sportstätte:

Möglichst in Sportkleidung zur Halle kommen, Duschen daheim.

 In der Sporthalle:

Nur symptomfreie Personen (kein Husten, kein Fieber, keine Grippesymptome, kein Geschmacks- und Geruchsverlust) dürfen die Sporthalle betreten;
Mindestabstand auch in den Umkleiden einhalten;
Regelung der max. Teilnehmerzahl in der Sporthalle: hier gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 m immer eingehalten werden kann.
Verzicht auf Aufwärmspiele mit Körperkontakt;
Auf- und Abbau der Tische mit Mund-Nase-Bedeckung;

Händeschütteln, abklatschen und Umarmungen sind untersagt;

Seitenwechsel erfolgen immer links (im Uhrzeigersinn) um den Tisch herum;

Auf eine faire, sportlich erfolgreiche, für alle verletzungsfreie und vor allem „Coronafreie“ Saison.


Viele Grüße 

Achim Herrmann

KSATT-Beisitzer

Abbruch der Tischtennis Saison 20 / 21

Hallo zusammen,
 

leider hat sich die Lage bis heute nicht entspannt, sondern weiter verschlechtert. Die gesperrten Hallen bleiben leider weiterhin geschlossen und eine Öffnung dieser ist nicht in Sicht.  

Aus diesem Grund und auch aufgrund des erhöhten Risikos einer Ansteckung, macht es aus unserer Sicht keinen Sinn, den Spielbetrieb wieder fortzusetzen.  

Auch ein fortsetzen der Saison zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. nächstes Jahr) wird wohl mit der ausgelassenen Hinrunde nicht in den Terminkalender passen.  

Deshalb haben wir uns an dieser Stelle für einen Abbruch der Tischtennis Saison 20/21 entschieden.
 

Freundschaftsspiele können natürlich, in Absprache mit den jeweiligen Mannschaftsführern und unter Beachtung der Auflagen der Stadt Remscheid, trotzdem ausgetragen werden.
 

Bleibt gesund!
 

Viele Grüße

Marcel Frielinghaus

KSATT-Vorsitzender


Vorstandsbeschluss !

Hallo Sportfreundinnen und Sportfreunde,

der BKV-Vorstand hat mit der heutigen Vorstandssitzung beschlossen, aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung seitens der Stadt Remscheid den Spielbetrieb im Kontaktsport auf ganzer Linie vom 24. September 2020 bis einschließlich 09. Oktober 2020 auszusetzen. Diese Entscheidung wurde nicht leichtferig und schweren Herzens getroffen. Wir müssen die Gesundheit unserer Sportler und von uns allen in den Vordergrund stellen und sehen diese Entscheidung bei exorbitant steigendem Infektionsgeschehen in Remscheid als die einzig Richtige.


Sportliche Grüße

BKV ErrorDer Vorstand

EILMELDUNG - Aussetzen des Spielbetriebs

Hallo zusammen, 

die Stadt Remscheid hat heute aufgrund der steigenden Infektionszahlen (die heute den Grenzwert von 50 Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen pro 100.000 Einwohner überschritten haben) eine Eilmeldung herausgegeben, wovon unser Spielbetrieb betroffen ist: 

https://remscheid.de/pressearchiv/meldungen-2020/03-maerz/146380100000143530.php#chapter146380100000143530-1015_sp_main_iterate_1_0

Die Sporthalle am Berufskolleg Wirtschaft & Verwaltung (Stadtverwaltung 3 & Kremenholl) sowie die Sporthalle der GGS Siepen (Vaillant 1-5, BM Chemie 1&2) sind bis auf weiteres gesperrt. 

Alle weiteren Sporthallen können aufgrund der Tatsache, dass eine Querlüftung möglich ist, weiter für den Trainingsbetrieb genutzt werden.

Wir haben uns dazu entschieden den Spielbetrieb ab sofort bis nach den Herbstferien (12.10. - 25-10.) für alle Klassen auszusetzen. 

Die Spiele werden vom Staffelleiter in die Spielfreien Wochen verschoben.
 

Viele Grüße 

Marcel Frielinghaus

KSATT-Vorsitzender

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